Für umweltbewusste Menschen unvorstellbar, aber die Müllentsorgung im Wald nimmt bundesweit zu. Dabei geht es nicht nur um Reste vom Picknick, Verpackungsmüll, Taschentücher oder Masken, sondern auch um Reifen, Gartenabfällen, Sperrmüll und Bauschutt. Es gibt nichts, was heutzutage nicht im Wald und an seinen Rändern landet!
Die größte Gefahr für Waldböden und Grundwasser geht von Bauschutt, Batterien, Elektrogeräten und lackiertem Altholz aus. Sie alle enthalten chemische Bestandteile oder Giftstoffe wie Asbest, Blei, Öle oder Kühlmittel. Sie können mit der Hilfe des Regens in den Waldboden und anschließend bis in das Grundwasser eindringen. So bedrohen sie Pflanzen, Tiere und Menschen gleichermaßen.
Besonders klein scheint das Unrechtsbewusstsein beim Entsorgen der Gartenabfälle zu sein. Sie stören massiv die empfindliche Lebensgemeinschaft des Waldes. Wo sie entsorgt werden, wachsen nach kurzer Zeit oft nur noch Brennnesseln – ein sicheres Zeichen für eine massive Stickstoffanreicherung im Boden, die bis ins Grundwasser gelangen kann. Beim kompakten Rasenschnitt sind die Mikroorganismen nicht mehr in der Lage, die Biomasse umzusetzen. Durch Fäulnisprozesse sterben sie ab, der Nährstoffkreislauf wird zerstört. Mit Ästen gelangen Pilzkrankheiten in den Wald.
Außerdem enthalten Gartenabfälle oft Samen konkurrenzstarker, nicht heimischer Pflanzen, die die einheimischen verdrängen. Diese sogenannten Neophyten sind den meisten Waldbesucher*innen schon begegnet. Vielen wird das kindshohe Indische Springkraut mit den rosafarbenen Blüten und dem süßlichen Geruch bekannt sein. Ähnlich läuft es mit dem Japanischen Staudenknöterich, der Kanadischen Goldrute oder dem Riesen-Bärenklau.
Wer Abfälle entsorgt, verstößt gegen geltende Gesetze und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Jedes Bundesland setzt die Bußgelder selbst fest.
Der Wald benötigt viel Zeit, um wild entsorgten Müll vollstädndig abzubauen. Während er für den Abbau einer Apfelkitsche eine recht kurze Zeit von zwei Monaten benötigt, dauert es bei einer Getränkedose 500 Jahre, bei Glas sogar 50.000 Jahre. Deshalb gilt allgemein: Was Sie mit in den Wald hineinbringen, sollten Sie auch wieder mit hinausnehmen. Auch wenn es sich um vermeintlich "natürlichen Müll" wie ein Apfel-Kerngehäuse handelt, bedeutet das Verschmutzung und mühsame Abbauarbeit für den Wald.
Die Zeit für den Abbau sind Durchschnittswerte. Sie schwanken je nach Niederschlag, Temperatur, Bodenbeschaffenheit, Bakterien etc.1
In Deutschland können Müllsünder:innen mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro oder sogar Haftstrafen belangt werden. Die Strafen variieren je nach Bundesland und Art des unsachgemäß entsorgten Mülls. Hier ein kleiner Ausschnitt aus den Bußgeldern verschiedener Bundesländer für Vergehen aus dem Bereich "Müll und Müllentsorgung"2:
Vergehen | Bußgeld | Bundesland |
| 35€ bis 70€ | Hamburg |
| 80€ bis 240€ | Bayern |
| 100€ bis 400€ | Thüringen |
| 400€ bis 1.500€ | Brandenburg |
| 90€ bis 1.000€ | Niedersachsen |
| 100€ bis 2.500€ | Mecklenburg-Vorpommern |
Zigarettenstummel sind toxischer Sondermüll. 5,6 Billionen Zigaretten werden jährlich geraucht. Rund 4,5 Billionen landen Schätzungen zufolge als Kippe in der Natur. Gesundheitsfolgen sind bekannt, die Umweltprobleme dazu weniger. In den Städten bestehen 35 Prozent des weggeworfenen Mülls aus Kippen.
Wie gefährlich diese Art der Entsorgung ist, zeigen Versuche mit Forellen. Nur wenige Sekunden, nachdem sie mit Nikotin vermischtem Wasser ausgesetzt waren, erlitten sie einen Nervenschock, sanken bäuchlings zu Boden und die Hälfte der Forellen starb. Über 4.000 Chemikalien, unter anderem Blei, Kupfer oder Kadmium, werden durch den Regen aus den Kippen gewaschen und gelangen in Boden und Wasser. Sie reichern sich in Fischen an und landen wieder in der Nahrungskette. Eine Kippe kann 200 Liter Grundwasser verunreinigen.
Spätestens nach diesen Informationen sollte ein Wegwerfen der Kippen in die Umgebung endgültig tabu sein! Vielleicht helfen dabei auch die neuen Umweltkataloge der Länder: Hier können die Kommunen das Wegwerfen der Kippen mit bis zu 100 Euro bestrafen.